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2.6.2.1 Die Gemeindeverwaltung im 18. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert gehörte Ensheim wie schon drei Jahrhunderte zuvor zum Kloster Wadgassen. Zur Verwaltung ihres Besitzes in Ensheim setzten die Mönche sog. Meyer (Meier) ein, die z.B. für die Eintreibung der Steuern und die Überwachung der Frondienste zuständig waren. Sie leiteten außerdem die Jahrgedinge und waren für die korrekte Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich. Meist wirkten sie auch beim Vollzug der grundherrlichen Gerichtsbarkeit mit.

Zur Meyerei Ensheim gehörten:

Außerdem war Ensheim zuständig für die klösterlichen Untertanen in

.

In den Quellen werden die folgenden Meyer seit Beginn der Neubesiedlung um 1650 genannt:

Außer dem Meyer waren an der Verwaltung der Gemeinde noch der Heimeier (der selbstgewählte Interessenvertreter der Gemeindemitglieder), die Schöffen und der Gemeinderechner beteiligt.


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