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Home / Die Ensheimer Geschichte im Überblick / Ausschnitte aus dem politisch-kulturellen und sozialen Leben in Ensheim


2.6.2.2 Die Gemeindeverwaltung im 19. Jahrhundert

Nach der Eroberung der linksrheinischen Gebiete richtete Frankreich für die saarländischen Orte das Saar-Departement ein mit den vier Arrondissements Saarbrücken, Birkenfeld, Trier und Prüm. Ensheim bildete mit Eschringen, Heckendalheim, Ommersheim und Assweiler und den Weilern Reichenbrunn und Sengscheid eine eigene Munizipalverwaltung, war also Sitz einer Mairie und gehörte nun zum Kanton Blieskastel, dem das Arrondissement Saarbrücken übergeordnet war.

Bis zum Jahr 1814 war Französisch jetzt die Amtssprache, aber bestimmt nicht die Sprache der Ensheimer Bewohner. Die Urkunden dieser Zeit sind dementsprechend alle auf französisch abgefaßt. Die Ensheimer haben von den Errungenschaften der Französischen Revolution durchaus profitiert: sie wurden persönlich frei, und im Jahre 1802 wurde der sog. Gemeindemann zum Bürger erhoben. Allerdings war es in der Folgezeit Sache des Gemeinderats, das Bürgerrecht an alte oder neue Einwohner zu verleihen. Dieses Gesetz wurde auch in der bayerischen Zeit beibehalten. Im Jahre 1802 begann über die Einführung sog. Kataster: die Zehnten waren ja durch die Revolution abgeschafft worden; jetzt trat an ihre Stelle eine allgemeine Grundsteuer für alle Haus- und Grundbesitzer. Der erste Bürgermeister wurde der ehemalige Klostervogt Breunig, der als Günstling der Franzosen galt. Er hatte die beiden wichtigsten Ämter in der Gemeinde inne: er war Bürgermeister und Notar. Er blieb bis zum Abzug der Franzosen im Jahre 1813 im Amt!

Nach dem vorläufigen Ende Napoleons (1814) wird Ensheim wieder für kurze Zeit französisch, nach dessen endgültiger Niederlage kommt die Gemeinde 1816 zum Königreich Bayern. Das Gemeindebürgerrecht aus der französischen Zeit wurde auch unter bayerischer Herrschaft beibehalten, machte jetzt allerdings einen scharfen Unterschied zwischen In- und Ausländern. Inländer waren alle königlich-bayerischen Untertanen, Ausländer alle anderen, auch wenn sie beispielsweise aus dem Nachbarort Fechingen stammten, der jetzt zu Preußen gehörte. Wer in eine preußische Nachbargemeinde umziehen wollte, mußte um die Entlassung aus dem bayerischen Staatsverband nachsuchen.

Für Inländer war das Bürgergeld nur halb so hoch wie für Ausländer! In Ensheim betrug das Bürgergeld um 1830 zwanzig Gulden für Ausländer und zehn für Inländer. Später wurden die Gebühren aber stark erhöht: 1840 zahlte z.B. Jakob Marx aus Urweiler satte 135 Gulden Bürgergeld! Wegen diesen hohen Gebühren gab es im Verlauf des 19. Jahrhunderts mehrfach Eingaben von Neuzugezogenen an den Gemeinderat mit der Bitte um Ermäßigung.


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Last update: 27.12.2004                © Paul Glass 1997 - 2001 ff